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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hüpfburgenverleih Wolfsberger

Steigerlberg 6

94439 Roßbach/Schmiedorf

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Hüpfburgenverleih Wolfsberger (nachfolgend Vermieter genannt) und Ihrem Vertragspartner (nachfolgend Mieter genannt). Zusätzlich oder abweichende Bestimmungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Mieter bestätigt mit der schriftlichen Buchung von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an.

  2. Sämtliche Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Geschäftsbedingungen.

  3. Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Buchung durch den Mieter sowie die Buchungsbestätigung bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Absprachen gelten als nicht erfolgt.

  4. Eine Stornierung der Buchung ist 24 Stunden vor Buchungstermin kostenfrei möglich. Bei späterem Rücktritt werden 25% Stornogebühr des Gesamtbetrages erhoben. Eine Stornierung bedarf der Schriftform.

  5. Die Rechnungen sind, sofort nach Erhalt zu Zahlung fällig. Nach Vereinbarung kann die Rechnung auch bei Abholung bar bezahlt werden.

  6. Bei Anlieferung oder Abholung der Mietgegenstände, hat der Mieter unverzüglich erkennbare Mängel zu prüfen und zu melden. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Die Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung der Funktionstüchtigkeit u. v. vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.

  7. Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften sind vom Mieter zu beachten. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass mindesten eine erwachsene Person permanent zur Betreuung der Mietgegenstände abgestellt wird. Bei Beschädigung werden die Reparaturkosten oder bei Verlust der Wiederbeschaffungswert aller Mietgegenstände in Rechnung gestellt. Die Reparatur durch den Mieter ist nicht statthaft. Werden Geräte stark verschmutzt oder nass zurückgegeben, so wir ein Reinigungsaufwand von 50,00EUR dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen übernimmt unser Unternehmen keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen Daten. Unser Unternehmen ist berechtigt, die Daten unserer Kunden in einer Datenbank zu sammeln und zu speichern.

    Für die Standsicherheit ist ausschließlich der Mieter verantwortlich und garantiert die Standsicherheit der Hüpfburgen und Spielgeräte. Um die Standsicherheit der Hüpfburgen und Spielgeräten zu gewährleisten, sind die mitgelieferten Befestigungsmaterialien an den Geräten anzubringen und nach den Unfallverhütungsvorschriften entsprechend abzusichern. Dies ist Aufgabe des Mieters.  Kinder unter 3 Jahren und Kinder über 12 Jahren dürfen lt. Hersteller nicht hüpfen. Kinder mit Schäden an der Wirbelsäule, Kopf- u. Nackenverletzungen, sowie Kinder, die sich durch Zusammenstöße besonders verletzen könnten, ist die Nutzung der Hüpfburg untersagt. Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden. Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände. Auch in der Höhe muss ausreichend Platz vorhanden sein. Bei der Vermietung von Kinderattraktionen (Hüpfburgen etc.) übernimmt der Mieter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen. Die Aufsichtsperson/en hat/haben darauf zu achten, dass die Warnhinweise und Pflichten eingehalten werden! Die Aufsichtsperson sollte möglichst früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch Ihr Verhalten andere Kinder insbesondere kleinere Kinder gefährden. Der Mieter ist verpflichtet sich eine Genehmigung, für das Aufstellen der gemieteten Gegenstände, einzuholen. Sollte keine Genehmigung vorliegen und es untersagt werden, die gemieteten Gegenstände aufzustellen, so muss der Mieter den vollen Gesamtbetrag, ohne Abzug, zahlen.

  8. Der Mieter stellt sicher, dass am Veranstaltungsort der Aufbau, sowohl die Zufahrt für den Auf- und Abbau möglich ist. Für den Aufbau der Geräte wird eine ebene, saubere Fläche benötigt, z.B. Rasenfläche, Teer, Pflaster. Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zum Veranstaltungsort eingeholt werden muss, so obliegt dies dem Mieter. Evtl. anfallenden Gebühren, trägt der Mieter. Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TÜV Abnahme vor Ort trägt der Veranstalter/Mieter die Mehrkosten. Der Mieter stellt qualifizierte Helfer für den Auf- und Abbau, sofern dies in der Bestätigung erwähnt ist. Evtl. werden zu Werbezwecken bei Veranstaltungen Fotoaufnahmen angefertigt. Mit Vertragsabschluss gibt der Mieter seine Einwilligung zur Speicherung für Werbemaßnahmen und Veröffentlichung der Aufnahmen.

  9. Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berücksichtigt.

Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet eine Aufsichtsperson bereit zu stellen.

Der Mieter ist verpflichtet für jegliche Sachbeschädigung, Vandalismus, Risse, Brände, Schnitte und unsachgemäße Bedienung an der Hüpfburg inkl. Zubehör und Anhänger aufzukommen.

Der Mieter verpflichtet sich, wenn etwaige Sachschäden sind, diese sofort zu melden, umso nicht die Reparaturkosten vorheriger Mieter oder Dritter zu übernehmen.

Ist die Hüpfburg vom Regen nass, muss dies spätestens bei der Rückgabe gemeldet werden, somit entstehen keine Mehrkosten für den Mieter.

Der Mieter verpflichtet sich die Hüpfburg sauber und ordnungsgemäß bis zum vereinbarten Zeitpunkt und Rückgabeort zurückzubringen.

Wird die Hüpfburg in verschmutzten Zustand zurückgebracht, werden 50,00EUR Reinigungskosten erhoben.

                   

                  Hinweise zur Benutzung:

                  • eine ständige Aufsicht durch eine geeignete Person muss gewährleistet sein

                  • Schuhe ausziehen

                  • kein Essen, Getränke, Eis

                  • keine spitzen Gegenstände

                  • Die Hüpfburg nur auf ebenen Untergrund aufstellen

                  • Überbelastung durch Erwachsene unbedingt vermeiden (Die Hüpfburg platzt bei Überlastung)

                  Gerichtsstand ist Eggenfelden

                  Stand 01/2023